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   LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 3 Sa 473/11   

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https://dejure.org/2012,7842
LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 3 Sa 473/11 (https://dejure.org/2012,7842)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.02.2012 - 3 Sa 473/11 (https://dejure.org/2012,7842)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 3 Sa 473/11 (https://dejure.org/2012,7842)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG, § 75 Abs 1 BetrVG, Art 3 Abs 1 GG
    Abfindungsanspruch - Höchstbegrenzungsklausel im Sozialplan - Ungleichbehandlung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Abfindung, Kappungsgrenze, Höchstbegrenzungsklausel, Auswirkung, Schwerbehinderung, Benachteiligung, Ungleichbehandlung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Auswirkungen einer Höchstbegrenzungsklausel auf eine Sozialplanabfindung - Kein Anspruch auf Abfindungserhöhungsbetrag für Schwerbehinderte bei Erreichen des Höchstbetrags - Keine Benachteiligung von Schwerbehinderten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmung einer Höchstbegrenzungsklausel für die Sozialplanabfindung; Begründetheit der Zahlungsklage einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei begrenztem Sozialplanvolumen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höchstbegrenzungsklausel für Sozialplanabfindung; unbegründete Zahlungsklage einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei begrenztem Sozialplanvolumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Höchstbegrenzungsklausel bei Abfindung und die Erhöhung für Schwerbehinderte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 566/08

    Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung - betriebsverfassungsrechtlicher

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 3 Sa 473/11
    Bei der Ausgestaltung vorgesehener Leistungen stehen den Betriebsparteien erhebliche Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume zu, die Typisierungen und Pauschalierungen einschließen (BAG vom 21.07.2009 - 1 AZR 566/08 - zitiert nach Juris Rz. 13 m. w. N.; BAG vom 21.07.2009 - 1 AZR 899/08 - zitiert nach Juris Rz. 17; BAG vom 12.04.2011 - 1 AZR 764/09 - zitiert nach Juris Rz. 16).

    Einer solchen Kappungsgrenze liegt die Einschätzung der Betriebsparteien zugrunde, dass die wirtschaftlichen Nachteile der davon betroffenen Arbeitnehmer bei typisierender Betrachtungsweise mit dem entsprechenden Höchstbetrag angemessen ausgeglichen, jedenfalls aber substantiell abgemildert sind (BAG vom 21.07.2009 - 1 AZR 566/08 - zitiert nach Juris Rz. 14 m. w. N.).

    Hierbei handelt es sich aber um eine der Härten, die mit jeder Gruppenbildung einhergehen und die bei typisierender Abschätzung wirtschaftlicher Nachteile und deren pauschalierendem Ausgleich nicht vermeidbar sind (BAG vom 21.07.2007 - 1 AZR 566/08 - zitiert nach Juris Rz. 17).

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 764/09

    Sozialplan - Altersgruppen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 3 Sa 473/11
    Der Gesetzgeber hat darin die in § 1 AGG geregelten Benachteiligungsverbote übernommen (BAG vom 12.04.2011 - 1 AZR 764/09 - zitiert nach Juris, Rz. 11).

    Bei der Ausgestaltung vorgesehener Leistungen stehen den Betriebsparteien erhebliche Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume zu, die Typisierungen und Pauschalierungen einschließen (BAG vom 21.07.2009 - 1 AZR 566/08 - zitiert nach Juris Rz. 13 m. w. N.; BAG vom 21.07.2009 - 1 AZR 899/08 - zitiert nach Juris Rz. 17; BAG vom 12.04.2011 - 1 AZR 764/09 - zitiert nach Juris Rz. 16).

    Im Rahmen ihres Ermessens können sie nach der Vermeidbarkeit der Nachteile unterscheiden und sind nicht gehalten, alle denkbaren Nachteile zu entschädigen (BAG vom 12.04.2011 - 1 AZR 764/09 - zitiert nach Juris Rz. 22 m. w. N.).

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 3 Sa 473/11
    Ferner sind der Gesamtzusammenhang und der Sinn und Zweck der Regelung zu beachten (BAG vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - zitiert nach Juris; BAG vom 02.03.2004 - 1 AZR 272/03 - zitiert nach Juris m. w. N.).
  • BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 899/08

    Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 3 Sa 473/11
    Bei der Ausgestaltung vorgesehener Leistungen stehen den Betriebsparteien erhebliche Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume zu, die Typisierungen und Pauschalierungen einschließen (BAG vom 21.07.2009 - 1 AZR 566/08 - zitiert nach Juris Rz. 13 m. w. N.; BAG vom 21.07.2009 - 1 AZR 899/08 - zitiert nach Juris Rz. 17; BAG vom 12.04.2011 - 1 AZR 764/09 - zitiert nach Juris Rz. 16).
  • BAG, 19.04.1983 - 1 AZR 498/81

    Einigungsstelle - Gleichheitssatz - Sonderabfindung - Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 3 Sa 473/11
    Die Betriebspartner können bei der Aufstellung eines Sozialplans den Kreis der Schwerbehinderten, denen sie Sonderleistungen zukommen lassen wollen, anders abgrenzen als das Schwerbehindertengesetz, sofern diese andere Abgrenzung nicht willkürlich ist (BAG vom 19.04.1983 - 1 AZR 498/81 - zitiert nach Juris Rz. 26).
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 272/03

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 3 Sa 473/11
    Ferner sind der Gesamtzusammenhang und der Sinn und Zweck der Regelung zu beachten (BAG vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - zitiert nach Juris; BAG vom 02.03.2004 - 1 AZR 272/03 - zitiert nach Juris m. w. N.).
  • LAG Nürnberg, 02.12.2020 - 3 Sa 187/20

    Die Verknüpfung der Zahlung eines Teils der Sozialplanabfindung mit einem

    Der Kläger wird genauso behandelt, wie nicht schwerbehinderte Menschen (siehe LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.02.2012 - 3 Sa 473/11, Rn 43, juris).
  • LAG München, 19.06.2020 - 3 Sa 844/19

    Sozialplan, Höchstbetragsklausel, Altersdiskriminierung

    Dies ist jedoch keine Frage der unmittelbaren oder mittelbaren Altersdiskriminierung (vgl. BAG, Beschluss vom 02.10.2007 - 1 AZN 793/07 - Rn. 8; Urteil vom 21.07.2009 - 1 AZR 566/08 - Rn. 16 ff.; LAG Hessen, Urteil vom 27.11.2007 - 4 Sa 1014/07 - LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2010 - 26 Sa 1632/10 - LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.02.2012 - 3 Sa 473/11 - LAG Nürnberg, Urteil vom 12.11.2014 - 2 Sa 317/14 - Fitting u. a., BetrVG, 30. Aufl. 2020, § 112 a Rn. 156 m. w. Nachw.; ErfK/Kania, 20. Aufl. 2020, §§ 112, 112 a BetrVG Rn. 24 a; Koch in Schaub, ARHdb, 18 Aufl. 2019, § 44 Rn. 59; GK-BetrVG-Oetker, 11. Aufl. 2018, §§ 112, 112a BetrVG Rn. 383; Annuß in Ricardi, BetrVG, 16. Aufl. 2018, § 112 Rn. 115; Wölfel, Die Sozialplanabfindung, 2012, S. 185 ff. (zitiert nach GK-BetrVG-Oetker, a.a.O.)).
  • ArbG Köln, 02.02.2017 - 6 Ca 2312/16

    Vereinbarkeit einer Höchstbetragsbegrenzungsregelung in einem Sozialplan mit dem

                  (bb)              Wenn das Bundesarbeitsgericht in der bereits zitierten Entscheidung vom 21.07.2009 (- 1 AZR 566/08, AP Nr. 202 zu § 112 BetrVG 1972) eine auf die Dauer der Beschäftigungszeit und den Verdienst bezogene Höchstbetrags-regelung von 85.000,00 EUR sowie das LAG Nürnberg in der bereits zitierten Entscheidung vom 12.11.2014 (- 2 Sa 317/14, juris) eine ebenfalls auf die Dauer der Beschäftigungszeit und den Verdienst bezogene Höchstbetragsregelung von 100.000,00 EUR jeweils für wirksam erachtet haben, begegnet erst recht keinen Bedenken, wenn - wie hier - eine durchaus großzügig bemessene Höchstbetragsregelung von 150.000,00 EUR, die den Betrag von 100.000,00 EUR um 1/3 und den Betrag von 85.000,00 EUR sogar um nahezu die Hälfte übersteigt, im Hinblick auf ihre Berechnung die in § 2 Nr. 9 des Sozialplans im Einzelnen genannten Zusatzleistungen umfasst, zumal diese insoweit gegenüber den in § 2 Nr. 3 und 4 des Sozialplans geregelten Faktoren für die Berechnung des Sockel- und des Grundbetrags der Abfindung nicht wesentlich ins Gewicht fallen (weitergehend: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.02.2012 - 3 Sa 473/11, zitiert nach juris, wonach ganz generell keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung vorliegt, wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer auf Grund des Erreichens des im Sozialplan vorgegebenen Höchstbetrags einen ebenfalls vorgesehenen Abfindungs erhöhungs betrag nicht erhält).
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